SiGeKo
Als zertifizierter SiGeKo koordinieren wir Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Ihren Baustellen — von der Planung bis zur Übergabe, rechtssicher und vollständig dokumentiert.
Die Bestellung eines SiGeKo ist nach BaustellV § 3 und der EU-Richtlinie 92/57/EWG für den Bauherrn verpflichtend, wenn auf der Baustelle gleichzeitig oder nacheinander Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind.
Wann ist SiGeKo Pflicht?
Planungsphase
Koordination der Sicherheitsplanung, Abstimmung der Maßnahmen zwischen allen Planungsbeteiligten.
SiGePlan erstellen
Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans nach BaustellV Anhang I.
Vorankündigung
Erstellung und Einreichung der Vorankündigung bei der zuständigen Behörde (§ 2 Abs. 2 BaustellV).
Koordination in der Ausführungsphase
Umsetzungskontrolle des SiGePlans, Koordination zwischen allen Auftragnehmern, Begehungen.
Dokumentation
Lückenlose Dokumentation aller SiGeKo-Tätigkeiten — rechtssicher, revisionsfest.
Unterlage für spätere Arbeiten
Erstellung der Unterlage nach BaustellV § 3 Abs. 2 Nr. 3 für zukünftige Bau- und Instandhaltungsarbeiten.
Unser SiGeKo-Team verfügt über die erforderliche Ausbildung und Berufserfahrung gemäß BaustellV sowie RAB 30 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen). Wir sind zertifiziert und regelmäßig fortgebildet.
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