SiGeKo

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination.
Zertifiziert. Bundesweit.

BaustellV § 3 · EU-Richtlinie 92/57/EWG

Als zertifizierter SiGeKo koordinieren wir Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Ihren Baustellen — von der Planung bis zur Übergabe, rechtssicher und vollständig dokumentiert.

Rechtliche Grundlagen

Die Bestellung eines SiGeKo ist nach BaustellV § 3 und der EU-Richtlinie 92/57/EWG für den Bauherrn verpflichtend, wenn auf der Baustelle gleichzeitig oder nacheinander Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind.

Wann ist SiGeKo Pflicht?

  • ✓ Gleichzeitig tätige Beschäftigte von mehr als einem Arbeitgeber auf der Baustelle
  • ✓ Besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II BaustellV
  • ✓ Baustellendauer voraussichtlich länger als 30 Arbeitstage mit mehr als 20 gleichzeitig Beschäftigten
  • ✓ Voraussichtlicher Arbeitsumfang übersteigt 500 Personentage

Aufgaben unseres SiGeKo

  1. 1

    Planungsphase

    Koordination der Sicherheitsplanung, Abstimmung der Maßnahmen zwischen allen Planungsbeteiligten.

  2. 2

    SiGePlan erstellen

    Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans nach BaustellV Anhang I.

  3. 3

    Vorankündigung

    Erstellung und Einreichung der Vorankündigung bei der zuständigen Behörde (§ 2 Abs. 2 BaustellV).

  4. 4

    Koordination in der Ausführungsphase

    Umsetzungskontrolle des SiGePlans, Koordination zwischen allen Auftragnehmern, Begehungen.

  5. 5

    Dokumentation

    Lückenlose Dokumentation aller SiGeKo-Tätigkeiten — rechtssicher, revisionsfest.

  6. 6

    Unterlage für spätere Arbeiten

    Erstellung der Unterlage nach BaustellV § 3 Abs. 2 Nr. 3 für zukünftige Bau- und Instandhaltungsarbeiten.

Unsere Qualifikation

Unser SiGeKo-Team verfügt über die erforderliche Ausbildung und Berufserfahrung gemäß BaustellV sowie RAB 30 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen). Wir sind zertifiziert und regelmäßig fortgebildet.

Häufige Fragen

Wer trägt die Verantwortung für den SiGeKo?
Der Bauherr ist verantwortlich für die Bestellung eines geeigneten SiGeKo. Er haftet persönlich für Schäden, die durch das Fehlen oder mangelnde Qualifikation des SiGeKo entstehen.
Kann der Bauleiter auch SiGeKo sein?
Nein — die Funktionen dürfen nicht in Personalunion ausgeübt werden, da der SiGeKo die Koordination zwischen allen Beteiligten gewährleisten muss und keine Interessenkonflikte entstehen dürfen.
Für welche Bauprojekte übernehmen Sie die SiGeKo-Aufgaben?
Wir betreuen Bauprojekte aller Größen — vom kleineren Gewerbe- bis zum Großprojekt — bundesweit. Kontaktieren Sie uns mit Ihrer Projektbeschreibung für ein Angebot.

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