Schulungen & Unterweisungen

Rechtssicher unterweisen.
Dokumentiert. Praxisnah.

§ 12 ArbSchG – Jährliche Pflicht für alle Arbeitgeber

Unterweisungen schützen Ihre Beschäftigten — und Sie als Arbeitgeber. Wir übernehmen Planung, Durchführung und rechtssichere Dokumentation aller Pflichtunterweisungen.

Gesetzliche Pflicht nach § 12 ArbSchG

Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Beschäftigten mindestens einmal jährlich sowie bei besonderen Anlässen zu unterweisen. Die Unterweisung muss arbeitsplatzbezogen, verständlich und dokumentiert sein.

  • Mindestens jährlich für alle Mitarbeitenden
  • Anlassbezogen bei neuen Tätigkeiten, Geräten, Unfällen
  • Schriftlich dokumentiert mit Unterschrift
  • Auch für Leiharbeiter, Praktikanten und externe Auftragnehmer

Unsere Schulungsformate

Präsenz

Vor Ort in Ihrem Betrieb — interaktiv, praxisnah

Online

Orts- und zeitunabhängig — rechtsgültig nach BGN

Hybrid

Kombination aus Präsenz und digitalem Selbstlernanteil

Schulungsthemen (Auswahl)

  • Allgemeine Arbeitsschutzunterweisung
  • Brandschutz und Evakuierung
  • Erster Hilfe / Ersthelfer-Auffrischung
  • PSA – Persönliche Schutzausrüstung
  • Bildschirmarbeitsplatz (ArbStättV)
  • Gefahrstoffe (GefStoffV)
  • Heben und Tragen / Rückengesundheit
  • Neue Mitarbeiter – Erstunterweisung

Häufige Fragen

Gilt Online-Unterweisung rechtlich?
Ja — Online-Unterweisungen sind rechtlich anerkannt, sofern sie inhaltlich gleichwertig sind, eine Verständniskontrolle enthalten und ordnungsgemäß dokumentiert werden. Wir stellen sicher, dass alle Formate den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Wie oft muss unterwiesen werden?
Mindestens einmal jährlich für alle Beschäftigten. Zusätzlich anlassbezogen: bei Antritt einer neuen Stelle, bei geänderten Arbeitsbedingungen, nach Beinahe-Unfällen oder Unfällen sowie bei Einführung neuer Arbeitsmittel.
Was passiert, wenn die Unterweisung fehlt?
Fehlende Unterweisungen können im Schadensfall zu Bußgeldern (bis 5.000 €), Regressansprüchen der Berufsgenossenschaft und strafrechtlicher Haftung des Arbeitgebers führen.

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