Gefährdungsbeurteilung
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, alle Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln, zu bewerten und Maßnahmen abzuleiten. Wir begleiten Sie dabei — praxisnah, rechtssicher und vollständig dokumentiert.
Gemäß § 5 ArbSchG ist jeder Arbeitgeber unabhängig von Betriebsgröße und Branche verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Fehlt die GBU, drohen:
Gefährdungen ermitteln
Systematische Begehung des Betriebs, Analyse aller Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Betriebsmittel.
Risiken beurteilen
Bewertung nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere — DGUV-konform und nachvollziehbar.
Schutzmaßnahmen festlegen
Ableitung wirksamer Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip (Substitution → Technisch → Organisatorisch → Persönlich).
Maßnahmen umsetzen
Begleitung bei der praktischen Umsetzung, Einbeziehung der Beschäftigten.
Wirksamkeit prüfen
Kontrolle der umgesetzten Maßnahmen und Anpassung bei Bedarf.
Rechtssicher dokumentieren
Vollständige, revisionssichere Dokumentation — bereit für Betriebsprüfungen.
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