Gefährdungsbeurteilung

Rechtssicher.
Individuell. Dokumentiert.

§ 5 ArbSchG – Gesetzliche Pflicht für alle Arbeitgeber

Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, alle Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln, zu bewerten und Maßnahmen abzuleiten. Wir begleiten Sie dabei — praxisnah, rechtssicher und vollständig dokumentiert.

Gesetzliche Pflicht & Haftungsrisiken

Gemäß § 5 ArbSchG ist jeder Arbeitgeber unabhängig von Betriebsgröße und Branche verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren. Fehlt die GBU, drohen:

  • Bußgelder bis zu 25.000 € pro Verstoß
  • Strafrechtliche Konsequenzen bei Arbeitsunfällen
  • Regress-Ansprüche der Berufsgenossenschaft
  • Mängel bei Betriebsprüfungen durch das Gewerbeaufsichtsamt

Unser 6-Schritte-Prozess

  1. 1

    Gefährdungen ermitteln

    Systematische Begehung des Betriebs, Analyse aller Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Betriebsmittel.

  2. 2

    Risiken beurteilen

    Bewertung nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere — DGUV-konform und nachvollziehbar.

  3. 3

    Schutzmaßnahmen festlegen

    Ableitung wirksamer Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip (Substitution → Technisch → Organisatorisch → Persönlich).

  4. 4

    Maßnahmen umsetzen

    Begleitung bei der praktischen Umsetzung, Einbeziehung der Beschäftigten.

  5. 5

    Wirksamkeit prüfen

    Kontrolle der umgesetzten Maßnahmen und Anpassung bei Bedarf.

  6. 6

    Rechtssicher dokumentieren

    Vollständige, revisionssichere Dokumentation — bereit für Betriebsprüfungen.

Häufige Fragen

Wer ist zur GBU verpflichtet?
Jeder Arbeitgeber in Deutschland — unabhängig von Branche, Betriebsgröße oder Anzahl der Mitarbeitenden. Auch Betriebe mit einem einzigen Beschäftigten sind zur GBU verpflichtet (§ 5 ArbSchG).
Wie oft muss die GBU aktualisiert werden?
Die GBU muss anlassbezogen aktualisiert werden: bei neuen Tätigkeiten, veränderten Arbeitsbedingungen, nach Arbeitsunfällen oder mindestens alle 3–5 Jahre im Rahmen einer Überprüfung.
Was kostet eine professionelle GBU?
Die Kosten hängen von Betriebsgröße, Branche und Komplexität ab. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot — das Erstgespräch ist kostenlos.
Kann ich die GBU selbst erstellen?
Grundsätzlich ja — jedoch fehlt oft die notwendige Fachkenntnis. Eine fehlerhafte GBU schützt nicht vor Haftung. Als zertifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit erstellen wir rechtssichere GBUs, die Betriebsprüfungen standhalten.

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