Brandschutz-Unterweisung
Brandschutz-Unterweisungen sind jährliche Pflicht für alle Betriebe — mit optionaler Löschübung, vollständiger Dokumentation und unserem kostenfreien Erinnerungsservice.
Die Brandschutz-Unterweisung ist nach ArbStättV § 4, ASR A2.2 (Technische Regel für Arbeitsstätten) und den jeweiligen Landesbauordnungen jährlich Pflicht für alle Beschäftigten.
DGUV Information 205-023: Empfiehlt mindestens 5 % der Belegschaft als Brandschutzhelfer auszubilden — wir übernehmen die Ausbildung.
Brandverhütung
Ursachen von Bränden, betriebsspezifische Brandrisiken, Verhalten zur Vermeidung.
Verhalten im Brandfall
Meldewege, Alarmierung, 3-A-Regel: Alarmieren – Assistieren – Abhauen.
Evakuierung
Fluchtwege, Sammelpunkte, Aufgaben der Evakuierungshelfer — standortspezifisch.
Feuerlöscherpraxis
Arten von Feuerlöschern, Brandklassen, richtiger Einsatz — praxisnah erklärt.
Optionale Löschübung
Reale Löschübung mit Fettbrandtrainer oder CO²-Löscher (auf Wunsch buchbar).
Alle Unterweisungen werden rechtssicher dokumentiert: digitale Unterschriftenlisten, teilnehmerbezogene Protokolle, revisionssicher archiviert. Wir erinnern Sie automatisch an den nächsten Jahrestrmin.
Kostenloses Erstgespräch · Antwort innerhalb von 1 Werktag · Bundesweit
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